Auslandsanerkennungen: Learning Agreements
Auslandsanerkennungen
Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen
Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein WiSo „Learning Agreement“ mit dem jeweiligen Lehrstuhl abgeschlossen werden. Eine detaillierte Übersicht zur Vorgehensweise finden Sie online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen: Anerkennung von Learning Agreements.
Weitere Informationen über ein Auslandsstudium finden Sie auch online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen und beim FAU Referat für Internationale Angelegenheiten.
Learning Agreements mit unserem Lehrstuhl gelten für die folgenden Auslandsmodule der FAU WiSo:
- Modulnummer 86143: Ökonomisches Auslandsmodul I
- Modulnummer 86144: Ökonomisches Auslandsmodul II
- Das alte Modul „Wirtschaftspolitisches Auslandsmodul“ wird nicht mehr für Learning Agreements mit unserem Lehrstuhl verwendet
Ablauf der Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Ausstellen von Learning Agreements am Lehrstuhl für Sozialpolitik (Prof. Dr. Wrede)
- Überprüfen Sie zunächst, ob der von Ihnen gewünschte Kurs bereits am Lehrstuhl für Sozialpolitik anerkannt wurde:
- Eine Übersicht über bestehende Learning Agreements am Lehrstuhl für Sozialpolitik finden Sie hier: Existing Learning Agreements – Oct. 2024.
- Eine weitere Übersicht über bestehende Learning Agreements für die Lehrveranstaltung „Wirtschaft und Staat“ erhalten Sie vom Lehrstuhl für Finanzwissenschaft (Prof. Büttner).
- Bei bestehenden Learning Agreements am Lehrstuhl für Sozialpolitik:
- Füllen Sie ein WiSo „Learning Agreement“ Formular aus und schicken Sie dieses an unser Lehrstuhl-Sekretariat (wiso-sozialpolitik-office@fau.de) per Email zu.
- Das aktuelle Learning Agreement Formular erhalten Sie Online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen.
- Die Ansprechperson am Lehrstuhl für Sozialpolitik für Fragen ist Elisa Poletto (elisa.poletto@fau.de).
- Falls noch kein Learning Agreement für den von Ihnen gewünschten Kurs besteht:
- Achten Sie bei der Auswahl des Kurses auf Inhalte und zu vermittelnde Kompetenzen. In jedem Fall ist in dem Kurs eine ökonomische (volkswirtschaftliche) Vorgehensweise erforderlich!
- Ein Kurs, der sich nicht nur marginal mit einem an der WiSo angebotenen Kurs überschneidet, kann nicht als Ökonomisches Auslandsmodul I oder II anerkannt werden.
- Füllen Sie unser Formular „Anerkennung ausländischer Studienleistungen“ aus und senden Sie es mit den Kursinformationen an Elisa Poletto (elisa.poletto@fau.de) per Email zu. Achten Sie bitte darauf, aussagekräftige Informationen wie Modulbeschreibungen, Literaturlisten, ggfs. Übersetzungen (plus fremdsprachige Originale) etc. anzufügen. Bei fehlenden Informationen/Unterlagen kann leider keine Prüfung erfolgen.
- Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von Elisa Poletto per Email, ob der Abschluss eines Learning Agreements möglich ist oder nicht.
- Die Ansprechperson am Lehrstuhl für Sozialpolitik für Fragen ist Elisa Poletto.
- Nach einer Genehmigung wird Ihnen das unterzeichnete „Learning Agreement“ von Elisa Poletto per Email zugesandt.
- Alle weiteren Schritte (auch nach der Rückkehr) sind auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen erläutert, dort erhalten Sie auch alle notwendigen Dokumente.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereichs kompatibel ist.