Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein WiSo „Learning Agreement“ mit dem jeweiligen Lehrstuhl abgeschlossen werden.
Informationen über den Ablauf der Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Ausstellen von Learning Agreements am Lehrstuhl für Sozialpolitik finden Sie hier.